• 5. Mai 2024

Neues EU-Erbrecht: Berliner Testament vielfach Makulatur

Neues EU-Erbrecht: Berliner Testament vielfach MakulaturInfolge der ab 17.08,2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) sollten Paare mit Auslandsbezug Ihr Berliner Testament einer rechtlichen Prüfung unterziehen, rät Rechtsanwältin Ute Ernst, Erbrecht-Spezialistin der überörtlichen Kanzlei Reissner, Ernst Kollegen. Einerseits könnte durch die EU-ErbVO ihre ursprüngliche Erbgestaltungsabsicht unwirksam werden werden. Anderseits ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, die nach bisherigem deutschen Recht nicht erzielbar waren.

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