• 19. Mai 2024

Heckenschnitt und Bestandsschutz nach § 39 BNatSchG: Was ist verboten was ist erlaubt?

Heckenschnitt und Bestandsschutz nach § 39 BNatSchG: 
Was ist verboten was ist erlaubt?
Metzingen, 18. März 2015 – Aus Rücksicht auf wild lebende Tiere definiert Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes Regeln für den Heckenschnitt. Wer seine Hecke zwischen März und September schneiden will, sollte wissen, was erlaubt und was verboten ist. Ein umweltfreundlicher Heckenschnitt fängt aber schon bei der Auswahl der Heckenschere an. Die neue ECHO HC-1501 ist ideal für die typischen Arbeiten im heimischen Garten und arbeitet dabei besonders emissionsarm.
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