• 2. Mai 2024

Güteverfahren vor staatlich anerkannten Gütestellen: Viele Vorteile für geschädigte Kapitalanleger.

Güteverfahren vor  staatlich anerkannten Gütestellen: Viele Vorteile für geschädigte Kapitalanleger.In der Vergangenheit ist es allerdings vorgekommen, dass eingereichte Mustergüteanträge nicht dazu geeignet waren, die Verjährung zu hemmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte diesen Mustergüteanträgen eine klare Absage.
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