• 19. Mai 2024

Gewerberaummietvertrag: Kündigung bei dauerhafter, mündlicher Anmietung eines weiteren Raums wegen Schriftformmangel.

Gewerberaummietvertrag: Kündigung bei dauerhafter, mündlicher Anmietung eines weiteren Raums wegen Schriftformmangel.Die mündliche Überlassung zusätzlicher Räume (z. B. Kellerraum) stellt einen Schriftformmangel dar, wenn der Raum wirtschaftlich für den Mieter von Bedeutung ist.
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