• 23. Mai 2024

Ein separater Garagenmietvertrag kann nicht gekündigt werden, wenn mit einem weiteren Wohnungsmietvertrag ein einheitliches Mietverhältnis besteht.

Ein separater Garagenmietvertrag kann nicht gekündigt werden, wenn mit einem weiteren  Wohnungsmietvertrag ein einheitliches Mietverhältnis besteht.Es kommt also auf das äußere Erscheinungsbild und nicht auf die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke an.
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