• 18. Mai 2024

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STÄRKT EWIGES WIDERSPRUCHSRECHT BEI LEBENSVERSICHERUNGEN

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STÄRKT EWIGES WIDERSPRUCHSRECHT BEI LEBENSVERSICHERUNGENNach diesen Beschlüssen können Versicherungsunternehmen den Widerspruch bei einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr mit dem Hinweis, dass das Widerspruchsrecht verfassungswidrig sei, zurückweisen.
Teile den Beitrag mit Freunden

http://www.news4press.com/News/Rubrik.asp weiter lesen

Kunden und Marketer finden auf ViralEmails.de