• 19. Mai 2024

Landgericht Köln verurteilt eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 nebst Zinsen wegen unterlassener Aufklärung über den Charakter der versprochenen Ausschüttungen als sog. gewinnunabhängige Ausschüttungen bei einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH Co. KG

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