• 19. Mai 2024

Unverschuldete Notlage: Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam.

 Unverschuldete Notlage: Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam.Der BGH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine auf Zahlungsverzug gestützte Kündigung unwirksam wird, wenn sich der Mieter auf eine unverschuldete Notlage beruft.
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