• 3. Mai 2024

OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung

OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung Der Versicherungsnehmer dürfe danach nicht zweifach in Anspruch genommen werden, insbesondere auch, weil er mit der erneuten Belastung nicht rechnen müsse.
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