• 18. Mai 2024

OLG Frankfurt: Beweislast für Vorsatz bei Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen

ByLP Rechtsanwälte

Jul 3, 2017
OLG Frankfurt: Beweislast für Vorsatz bei Falschbeantwortung von GesundheitsfragenDie bloße Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Vielmehr muss der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt haben. Die Beweislast dafür liegt beim Versicherer.
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