• 11. Mai 2024
LG Berlin: DKB-Widerrufsbelehrung unwirksamDas LG Berlin hat in aktuellem Urteil vom 20.10.2015 entscheiden, dass die Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens einen Darlehensvertrag mit der DKB aus dem Jahr 2006 auch Jahre später noch widerrufen konnten, da die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Die Belehrung hat sogar mehrere Fehler. Trotz eines Hinweisbeschlusses hat die DKB keinen Vergleich geschlossen.
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