• 9. Mai 2024

Kommentar: Pflege – Pauschale statt Steuerfreibetrag

Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen, das erklärt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil und weitet damit Paragraf 13, Absatz 1, Nummer 9 des Erbschaftsteuergesetzes auch auf pflegende Kinder aus.
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