• 6. Mai 2024

Insolvenzfall: Forderungen aus Genussrechten nachrangig gegenüber anderen Ansprüchen

Insolvenzfall: Forderungen aus Genussrechten nachrangig gegenüber anderen AnsprüchenIm Insolvenzfall treten Forderungen aus Genussrechten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaft im Rang zurück.
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