• 4. Mai 2024

Haben Sie Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückbezahlt? Lassen Sie prüfen ob Sie Rückzahlung fordern können?

Haben Sie Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückbezahlt? Lassen Sie prüfen ob Sie  Rückzahlung fordern können?Die Anleger, die zurückbezahlt haben können daher Schadensersatzansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend machen. Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz gewähren.
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