• 17. Juni 2024

Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter möglich.

Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter möglich.Eine fristlose Kündigung nach § 543(1) BGB ist auch dann möglich, wenn den Mieter selbst kein Verschulden an der Vertragsverletzung (sondern Jobcenter oder Sozialamt) trifft, aber die Abwägung ergibt, dass dem Vermieter die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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