• 22. Dezember 2024

Aktueller Anlauf der Bundesregierung zur rückwirkenden Beseitigung des Widerrufsrechts

Aktueller Anlauf der Bundesregierung zur rückwirkenden Beseitigung des WiderrufsrechtsDie kurze Übergangsfrist von lediglich drei Monaten ist nun in der aktuellen Gesetzesnovelle. Danach wird das Widerrufsrecht für alle Altverträge seit November 2002 zum 21. Juni 2016 erlöschen. Das lässt sich unserer Ansicht nach nicht mit einem Interesse nach mehr Rechtssicherheit begründen.
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