Der Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz II ist Ende September im Bundestag diskutiert worden. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu gefasst. Zwei Merkmale stechen heraus: die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Pflege- und Hilfsbedürftigen sollen noch stärker berücksichtigt werden.
Für uns ist es wichtig, dass mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit auch einheitliche Kriterien in der Begutachtung zum Tragen kommen – körperliche Aspekte genauso wie kognitive, kommunikative und psychische Einschränkungen, so Timo Kleinsorge, Inhaber des gleichnamigen Pflegedienstes. Und: die Qualität in der Pflege wird künftig eine noch größere Rolle spielen.
Für uns ist es wichtig, dass mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit auch einheitliche Kriterien in der Begutachtung zum Tragen kommen – körperliche Aspekte genauso wie kognitive, kommunikative und psychische Einschränkungen, so Timo Kleinsorge, Inhaber des gleichnamigen Pflegedienstes. Und: die Qualität in der Pflege wird künftig eine noch größere Rolle spielen.