• 5. November 2024

Zweites Pflegestärkungsgesetz bestärkt Timo Kleinsorge – konzeptionell und im praktischen Handeln

Der Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz II ist Ende September im Bundestag diskutiert worden. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu gefasst. Zwei Merkmale stechen heraus: die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Pflege- und Hilfsbedürftigen sollen noch stärker berücksichtigt werden.
Für uns ist es wichtig, dass mit der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit auch einheitliche Kriterien in der Begutachtung zum Tragen kommen – körperliche Aspekte genauso wie kognitive, kommunikative und psychische Einschränkungen, so Timo Kleinsorge, Inhaber des gleichnamigen Pflegedienstes. Und: die Qualität in der Pflege wird künftig eine noch größere Rolle spielen.

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