• 5. Oktober 2024
Vorfälligkeitsentschädigung und SondertilgungsrechteBei einem Sondertilgungsrecht reduziert sich die Restschuld, sodass folglich auch eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten ist. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der beklagten Sparkasse abgewiesen und verbraucherfreundlich entschieden. Sondertilgungsrechte sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.
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