• 20. April 2024

Verweigerte Organspende und Hirntoddiagnostik: Angehörige müssen sich an den Behandlungskosten eines Hirntoten beteiligen

Verweigerte Organspende und Hirntoddiagnostik: Angehörige müssen sich an den Behandlungskosten eines Hirntoten beteiligenErstmals wurden im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches die Angehörigen an den Behandlungskosten eines Patienten beteiligt, nachdem bei ihm eine Hirntoddiagnostik durchgeführt und eine Organentnahme verweigert worden war.
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