Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ist durch den Deutschen Bundestag am 13. November 2015 verabschiedet worden. Pflege von der Stange – das soll immer weniger an der Tagesordnung sein. Vielmehr: Pflege und Betreuung richten sich künftig noch stärker nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen, die das nachfragen. Individuelle Pflegebedürftigkeit setzt dazu voraus, entsprechende Pflege- und Betreuungskräfte für die unterschiedlichen Tätigkeiten bereitzuhalten. Immer mehr Menschen möchten in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben und nicht auf eine nachhaltige Betreuung, auch rund um die Uhr verzichten.