• 23. Dezember 2024

Straftäter haben leider die Angewohnheit die Beute zu verprassen oder den Verbleib zu verschleiern.

Straftäter haben leider die Angewohnheit die Beute zu verprassen oder den Verbleib zu verschleiern.Bei fraglichen Kapitalanlagen gibt es oft zivilrechtliche Ersatzansprüche, die nicht nur aus Vertrag sondern aus unerlaubten Handlungen begründet sind. Mitunter sind solche Handlungen zugleich Straftaten wie etwa Kapitalanlagebetrug. Oft ist auch noch Steuerhinterziehung im Spiel, mitunter auch Geldwäsche.
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