• 29. September 2024

Steuerhinterziehung kann zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis führen

Steuerhinterziehung kann zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis führen Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe.
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