• 2. Juli 2024

Sparkasse Heidelberg wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt – Urteil nicht rechtskräftig

Sparkasse Heidelberg wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt - Urteil nicht rechtskräftigDie zwingend für jeden Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebene Widerrufsbelehrung war fehlerhaft. Die Widerrufsbelehrung war mit zwei Fußnoten versehen, die am Ende der Belehrung mit dem Text Frist bitte im Einzelfall prüfen erläutert werden.
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