• 1. Juli 2024

Sozialgericht Dortmund: Hartz IV: Fahrtkostenpauschale bei Nebentätigkeit anrechnungsfrei

Sozialgericht Dortmund: Hartz IV: Fahrtkostenpauschale bei Nebentätigkeit anrechnungsfreiErhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet.
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