• 22. Dezember 2024
Rücktritt von Lebens- und Rentenversicherungverträgen  Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.12.2014 (Az.: IV ZR 260/11) auch für Lebens- und Rentenversicherungen, die im sogenannten Antragsmodell geschlossen wurden, entschieden, dass den Versicherungsnehmern ein grundsätzlich unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht, sofern sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt wurden.
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