• 6. Oktober 2024

OLG Nürnberg erklärt Widerrufsbelehrung der Sparkasse für unwirksam

OLG Nürnberg erklärt Widerrufsbelehrung der Sparkasse für unwirksamEin jahrelanger Rechtsstreit ging am Mittwoch zu Ende: Das unter anderem für die Sparkassen Nürnberg, Erlangen, Fürth, Neumarkt/Parsberg, Mittelfranken-Süd zuständige Oberlandesgericht in Nürnberg hat in dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens geführten Verfahren (mit dem Aktenzeichen 14 U 2439/14) die häufig verwendete Fußnoten-Widerrufsbelehrung der Sparkasse gekippt!
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