• 29. September 2024

OLG Hamm: Auch Widerruf einer bereits gekündigten Lebensversicherung möglich

OLG Hamm: Auch Widerruf einer bereits gekündigten Lebensversicherung möglichLebensversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 17. Juni 2015 bestätigt (20 U 56/14). Dabei ist nach der Entscheidung des OLG Hamm der Widerruf auch dann noch möglich, wenn die Police zuvor bereits gekündigt worden war.
http://bit.ly/1PFkkPj

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