• 23. Dezember 2024

OLG Dresden bestätigt Schrottimmobilien-Urteil” – des Landgerichts Zwickau.

OLG Dresden bestätigt Schrottimmobilien-Urteil” - des Landgerichts Zwickau.Wie bereits durch den BSZ e.V. berichtet, hatte das Landgericht Zwickau eine Klage auf Rückabwicklung eines im November 2014 erfolgten Immobilienerwerbs stattgegeben und die Bauträgergesellschaft zur Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
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