• 29. Dezember 2024

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Vermietung

ByPressemitteilungen

Apr. 28, 2015

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Vermietung

Wohnung

Voraussichtlich ab 01.06. oder 01.07. werden das sog. Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse bundesweit in Kraft treten. Die Bundesregierung möchte damit die Mieter vor den stetig steigenden Belastungen bei der Wohnungssuche schützen bzw. die Belastungen reduzieren. Doch wird das auch wie geplant funktionieren?

Worauf sollte man bei der Mietersuche achten? Und welche Interessenten bekommen in der Regel am Ende die Traumwohnung? Und wir das Bestellerprinzip oder die Mietpreisbremse daran etwas ändern?

Der Immobilienmakler ist in der Regel für denjenigen tätig, der ihn bezahlt. Mit dem Inkrafttreten des Bestellerpinzips kann dies faktisch nur noch der Eigentümer einer Immobilie sein, also wird der Makler auch nur noch ausschließlich für diesen tätig sein. Wo sich bisher zahlreiche Makler auch für Studenten, WGs, junge Familien, Berufsanfänger usw. eingesetzt haben, weil diese ihre Auftraggeber waren, werden sie demnächst stets den solventesten Bewerber für einen Eigentümer auswählen, da nun dieser ihr Auftraggeber ist. Wer hat das höchste Einkommen, wer bietet die meisten Sicherheiten, wer hat gute Referenzen? Und das werden in der Regel leider nicht die o.g. sein. Ein Berufsanfänger birgt stets das Risiko einer Kündigung während der Probezeit, eine WG feiert doch eh nur Partys…dies sind häufig Vorurteile, die sich zumeist in Luft zerschlagen. Doch wie das mit Vorurteilen so ist, sie sind in vielen Köpfen verankert.

Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass in Mietwohnungen bei der Neuvermietung die Mietpreise nicht ins unermessliche steigen. Die Kaltmiete der Neuvermietung soll dann bei maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Doch häufig ergibt sich schon die Frage: Wo liegt denn die ortsübliche Vergleichsmiete? In Regionen ohne qualifizierten Mietspiegel fällt die Bestimmung meist sehr schwer oder ist für einzelne Immobilien schier unmöglich. Und nur weil die Wohnungen, dann vermeintlich günstiger sind, heißt das noch lange nicht, dass sie an Bedürftige oder Personenkreise mit geringerem oder unsichererem Einkommen vermietet werden. Auch hier werden die Interessenten, die am solventesten und sichersten scheinen die neuen Mieter werden.

Damit der Wohnungsmarkt entlastet wird und viel mehr Personen, die Wohnungen beziehen können, die sie beziehen möchten, müssen wesentlich mehr neue Wohnungen gebaut werden, der Neubau muss angekurbelt werden. Doch dies wird mit der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip nicht erreicht. Würden Sie ein Mehrfamilienhaus bauen und vermieten, wenn Ihre Renditeaussichten bald denen eines Sparbuchs ähneln?

Autor: Vivien Hermel / Living in Berlin e.K. Living in Berlin e.K.

Living in Berlin ist ein inhabergeführtes Immobilienunternehmen, welches seit Anfang 2011 erfolgreich am Berliner Markt tätig ist.
Schwerpunkt sind hier die Vermietung und der Verkauf von Wohnimmobilien in und um Berlin.
Die Inhaberin Vivien Hermel gründete das Unternehmen mit gerade mal 25 Jahren aus einem Kindheitstraum heraus und hat inzwischen vier fest angestellte Mitarbeiter.
Neben privaten Einzeleigentümern ist Living in Berlin auch für große bundesweit tätige Unternehmen erfolgreich tätig.
Bei Living in Berlin hat die Kundenzufriedenheit oberste Priorität: Es gibt ausschließlich Einzeltermine und keine Massenbesichtigungen, alle Anfragen werden innerhalb
von 24 Stunden bearbeitet und für die Zufriedenheit von Eigentümer und Mieter/Käufer wird versucht alles rund um das Thema Immobilien möglich zu machen.
Weitere Informationen und alle Kontaktdaten finden Sie unter www.livinginberlin.de

Kontakt
Living in Berlin e.K.
Vivien Hermel
Bahnhofsplatz 2
16321 Bernau
03338 7086020
[email protected]
http://www.livinginberlin.de

Teile den Beitrag mit Freunden