Bamberg/Berlin (DAV). Leben Eheleute bereits mehr als zehn Jahre getrennt, kann der eine Partner von dem anderen keinen Trennungsunterhalt mehr verlangen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. Mai 2014 (AZ: 7 UF 361/13).
Trennungsunterhalt nach zehn Jahren Trennung?
Das Ehepaar hatte 1975 geheiratet und lebt seit über zehn Jahren getrennt. Der pflegebedürftige Mann lebt bei seiner Freundin in deren Haus. Er bezieht eine Rente sowie Pflegegeld. Von seiner Noch-Ehefrau verlangte er Trennungsunterhalt.
Verwirkung des Trennungsunterhalts
Ohne Erfolg. Aufgrund der langen Trennungszeit sei der Unterhaltsanspruch verwirkt. „Nach so langer Trennung besteht keine Verpflichtung mehr zu ehelicher Solidarität“, so das Gericht.
Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de
Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.
Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
[email protected]
http://www.familienanwaelte-dav.de