• 5. November 2024

Kammergericht Berlin beabsichtigt, Berufung der Sunrise Energy zu rückzuweisen.

Kammergericht Berlin beabsichtigt, Berufung der Sunrise Energy zu rückzuweisen.Mit Verfügung vom 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien nun den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.
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