• 15. November 2024

Jobcenter sanktionieren im Jahr 2014 über eine Million Mal – die Hälfte davon dürfte einer Überprüfung nicht standhalten!

Jobcenter sanktionieren im Jahr 2014 über eine Million Mal - die Hälfte davon dürfte einer Überprüfung nicht standhalten!Grundsätzlich haben Hartz IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Dies gilt auch für Sanktionen, mit denen arbeitslosen Hartz IV-Empfängern Zahlungen aus der Grundsicherung gekürzt oder (zeitweise) komplett gestrichen werden.
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