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IVG Euroselect 14 The Gherkin: Commerzbank muss Schadensersatz wegen Falschberatung zahlen

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Okt 21, 2015
Die Commerzbank muss einer von BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadenersatz in Höhe von rund 21.500 Euro zzgl. Zinsen zahlen und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 17. September 2015 entschieden.
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