Die Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden wurden beim durchgeknallten grünen Fahrradstraßenprojekt in der Berliner Tucholskystraße in einem neuerlichen Akt der Willkür übergangen, politische Interessen über die Vernunft gestellt. Nun stoppte ein Gericht den Grünen-Straßenmurks.
Die Tucholskystraße zwischen Torstraße und Oranienburger Straße in Berlin Mitte sollte nach dem Willen der grünen Bezirksbürgermeisterin Genossin Stefanie Remlinger zur Fahrradstraße umgemodelt werden. Die bösen, bösen Kraftfahrzeuge wurden ab 2023 maximal verbannt, Durchgangsverkehr – egal ob Gewerbetreibende davon in den Ruin getrieben wurden – “reduziert”. Dafür wurde für teures Geld Abstellbereiche für Fahrräder, Lastenräder und E-Roller im Bereich der Fahrbahn hingezimmert. Die Umwandlung der Straße in ein grünes Fahrradparadies wurde mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ausgewiesen. Anschließend wurden an der Kreuzung Tucholskystraße/Auguststraße Sperrpfosten errichtet, sodass eine Durchfahrt geradeaus verhindert ist. Motorisierte Fahrer müssen abbiegen, Radfahrer sind von den Einschränkungen nicht betroffen. Eine mögliche „Gefahrensituationen an Kreuzungspunkten“ sollte dadurch angeblich entschärft werden. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 115.000 Euro.
Und wieder einmal hat das, unter grüner Fuchtel stehende zuständige Bezirksamt maximal übertrieben und so gehandelt, wie insbesondere grüne Entscheider in den vergangen Jahren handelten: Gegen die Interessen von jenen, die ihren ganzen grünen Bums bezahlen und finanzieren müssen. Die Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden wurden in einem neuerlichen Akt der grünen Willkür übergangen, politische Interessen über die Vernunft gestellt. Einmal mehr waren die Bürger gezwungen, sich gegen diesen grünen Wahnsinn zu wehren und ihr Recht einzuklagen. Über einen Sieg dürfen sich nun die Antragsteller sowie Inhaber von Gastronomiebetrieben, Galerien und Geschäften freuen.
Das Gericht erkannte: Nach Auffassung des Gerichts bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die zu rechtfertigende Gefahrenlage und damit die Begründung für einen Modalfilter sei nicht dargelegt worden. Ob die Durchfahrtsperre nun entfernt wird, ist noch unklar. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
(SB)
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Author: Bettina Sauer