• 20. April 2024

GLOR Music Production II GmbH Co. KG, Anlageberaterin zur Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 30.000,00 verurteilt.

GLOR Music Production II GmbH  Co. KG, Anlageberaterin zur Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 30.000,00 verurteilt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes zeigt, dass Anleger der GLOR Music Production II GmbH Co. KG, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung falsch beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung ihres Sachverhaltes beauftragen sollten.
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