• 26. Juni 2024

Fünf Feststellungen zum zweiten Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015

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Mrz 12, 2015
Fünf Feststellungen zum zweiten Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015Mit Urteil vom 20.01.2015 hat der Bundesgerichtshof die Revision eines Kunden gegen ein klageabweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückgewiesen. Der Kunde hatte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abschluss eines sog. Cross-Currency-Swaps geltend gemacht. Nach dem aufsehenerregenden Swap-Urteil vom 22.03.2011 ist das aktuelle Urteil erst die zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Swap-Fällen. Die in Finanzkreisen mit großer Spannung erwartete Begründung liegt nun vor. Im Ergebnis bleibt der Bundesgerichtshof bei seiner Swap-Rechtsprechung.
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