• 5. Oktober 2024
Erste-Hilfe-Station für geschädigte KapitalanlegerWer Verluste bei einer Kapitalanlage – hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter – erlitten hat oder befürchtet, kann als Fördermitglied des BSZ e.V. erste außergerichtliche Schritte ohne eigenes Kostenrisiko veranlassen.
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