• 27. Juni 2024
Dreister Beschiss mit dem Telefon Konsumenten sollten die Rechnung auf keinen Fall bezahlen. Eine Verpflichtung, zu zahlen, besteht nur, wenn eine tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder vereinbart war. Die Firma muss nachweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich reagieren sollten Verbraucher, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen kann man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch- per simplen Kreuzchen auf einem Vordruck einlegen. Der von einem Anbieter behauptete Zahlungsanspruch wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt.

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