• 15. November 2024
DKB vor dem AG Potsdam wegen Widerrufsjoker verurteilt.Wenn der Darlehensnehmer beim Abschluss seines Darlehensvertrages nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, dann kann er nicht nur zeitlich unbegrenzt das Darlehen widerrufen, sondern die für dieses Darlehen bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen. Dies ist die bestehende und allseits bekannte Rechtslage.
Teile den Beitrag mit Freunden