• 23. Dezember 2024

Die Rückforderungen von Ausschüttungen bewegen sich mitunter auf rechtlich dünnem Eis.

Die Rückforderungen von Ausschüttungen bewegen sich mitunter auf rechtlich dünnem Eis.Auf Grund dieser doch anlegerfreundlichen Rechtsprechung sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist.
Teile den Beitrag mit Freunden