• 23. Dezember 2024
DEIKON-Anleihen: OLG verurteilt erneut zur Rückabwicklung.Wahrscheinlich können geschädigte Deikon-Anleger auch heute noch tätig werden und Schadensersatzansprüche gegen die Sicherheitentreuhänderin geltend machen, da nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth wahrscheinlich noch keine Verjährung eingetreten sein dürfte.
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