Auch das Erbrecht ist inzwischen in den sozialen Netzwerken angekommen.
Rechtsanwälte für Erbrecht gehörten zu den ersten, die das Problem erkannt haben. Bereits seit einigen Jahren veröffentlichen sie Ihre Auffassungen, wie man mit dem sogenannten digitalen Nachlass umgehen soll. Nun steuert auch die Rechtsprechung mit einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin etwas zum Thema bei. Die Berliner Richter haben der Mutter eines verstorbenen Mädchens das Recht zugesprochen, den Zugang zum Facebook-Account der Tochter zu erhalten.