• 16. November 2024

Das ewige Widerrufsrecht wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 zu Grabe getragen.

Das ewige Widerrufsrecht wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 zu Grabe getragen.Damit hat sich die Bankenlobby wieder einmal durchgesetzt kommentiert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wir können nicht erkennen worin die Rechtssicherheit für den Verbraucher liegen soll. Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung wird also voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet.
Teile den Beitrag mit Freunden