• 16. November 2024

CLLB Rechtsanwälte informieren: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an. Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

ByCLLB Rechtsanwälte

Dez 8, 2015
BaFin untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.
Teile den Beitrag mit Freunden