• 23. Dezember 2024

BGH: Rückforderung von Ausschüttungen muss im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein.

BGH: Rückforderung von Ausschüttungen muss im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein.Anleger sollten daher einer Rückzahlungsaufforderung nicht im vorauseilenden Gehorsam nachkommen, sondern erst die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen lassen.
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