• 20. November 2024

Annett Schäfer und Karolin Bresler nutzen jede Möglichkeit, noch mehr für ihre Patienten zu tun

Mit Beginn dieses Jahres können Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen ebenfalls an den Betreuungs- und Entlastungsleistungen teilhaben. Die Basis dafür bildet das erste Pflegestärkungsgesetz, verabschiedet im vergangenen Jahr. Dazu zählen eine ganze Reihe von Aktivitäten, die das Leben der Pflegebedürftigen, aber auch der Angehörigen entlasten soll – mehr Hilfe im Haushalt, Spaziergänge, Begleitung zu verschiedenen Veranstaltungen oder zu Behörden.

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