• 22. Dezember 2024

ALBIS Anleger müssen Ausschüttungen nicht immer zurückzahlen

ALBIS Anleger müssen Ausschüttungen nicht immer zurückzahlenEine Reihe von Verbraucher beteiligten sich in den 90ern und frühen 2000ern als atypisch stille Gesellschafter an der ALBIS Finance AG. Die vermeintlich sicheren Kapitalanlagen wurden zumeist in recht unseriös auf der Haustürschwelle verkauft.
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