Die Fußball Bundesliga macht gerade Pause. Der Ball rollt erst in den nächsten Tagen im Training wieder an, doch hinter den Kulissen wird schon eifrig für die kommende Spielzeit geplant. Neben Transfers, Trainingslagern und Pressekonferenzen dürfte den Verantwortlichen für die kommende Saison ein weiterer Punkt zu denken geben: die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Berechnung von Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen in der Bundesliga.
Schon seit einigen Jahren zieht sich die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Bundesland Bremen und der DFL, doch nun steht die erste Saison nach der Grundsatzentscheidung aus dem März an. Wir werfen einen Blick auf die Thematik.
Was ist ein Hochrisikospiel?
Wenn nun also die Grundsatzentscheidung steht, dass das Land zusätzliche Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in Rechnung stellen darf, muss nun geklärt werden, wann ein Spiel als ein solches „Sicherheitsrisiko“ eingestuft wird. Genau definiert ist der Begriff bis heute nämlich nicht. Man kann sich vorstellen, wenn der BVB auf Schalke 04 trifft, dass es sich hier auf jeden Fall um ein Hochrisikospiel handelt, aber gilt das auch für ein Spiel zwischen Nürnberg und dem BVB? Auch der FC Bayern München, der bei bet365 die Wettquoten für die Bundesliga mit 1,35 (Stand 10.7) wieder einmal die Chancen auf den Titel der nächsten Saison anführt, wird bei Auswärtsspielen häufig mit einer Menge Zorn empfangen. Muss man also bei jedem Bayern-Auswärtsspiel von einem Hochrisikospiel sprechen?
Nordderby gibt den Ausschlag
Der Auslöser des juristischen Streits war ein Gebührenbescheid des Bundeslandes Bremen an die DFL. Bremen stellte der Liga einen Polizeieinsatz bei dem Nordderby 2015 zwischen dem HSV und Werder Bremen, über dessen Ausschreitungen die WELT berichtete, in Rechnung. Die DFL sah dies als unverhältnismäßig, weigerte sich zu zahlen und löste eine wahre Debatte aus. Was gibt den Ausschlag für ein Hochsicherheitsspiel? Sollten die „Fans“ zur Kasse gebeten werden? Kann und muss die Polizei nicht unabhängig von der Veranstaltung für Ordnung sorgen? Viele Fragen wurden diskutiert und oft bestimmte Polemik die Debatte. Nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht bekam die DFL recht, woraufhin Bremen in Revision ging und wiederum vom Oberverwaltungsgericht recht bekam.
Argumente auf beiden Seiten
Die DFL argumentierte in Person des Verbandspräsidenten Reinhard Rauball: „Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, so Rauball gegenüber Zeit Online. Auch das Argument des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer, im Profifußball werde so viel Geld verdient, dass der knapp 500.000 Euro teure Einsatz nicht so stark ins Gewicht falle, wollte Rauball nicht gelten lassen, da die Frage des Geldes in diesem Fall keine Rolle spielen dürfe. Wie man sieht, die Positionen sind festgefahren. Die Auseinandersetzung hat deshalb eine große Brisanz, da andere Bundesländer dem Beispiel Bremens folgen könnten und somit eine ganze Welle von Gebührenbescheiden auf die DFL zukommen könnten.
Auch wenn die Auseinandersetzung zwischen Bremen und der DFL noch nicht abschließend geklärt ist, steht der Grundsatzentscheid. Nun stellt sich die Frage, wie die Vereine bzw. die Städte und Länder reagieren, wenn durch Fußballfans ein unverhältnismäßiger Kostenaufwand entsteht. Vor allem bei problematischen Fangruppen können Mehrkosten durch Krawalle kaum verhindert werden.
Inhalt: Sebastian Thiele