• 29. September 2024

Insolvenz der EEV AG – Anleger dürfen sich nicht abspeisen lassen

Insolvenz der EEV AG – Anleger dürfen sich nicht abspeisen lassenNachdem das Amtsgericht Meppen das reguläre Insolvenzverfahren über die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG am 10. Februar 2016 eröffnet hatte, erhielten die Genussrechte-Inhaber Post von Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus. In seinem Schreiben weist er darauf hin, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig und erst nach der Befriedigung der Forderungen aller anderen Gläubiger bedient würden.
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