• 23. November 2024

Zum Widerruf von Immobiliendarlehen hat das Oberlandesgericht Köln eine wichtige Klarstellung getroffen:

Zum Widerruf von Immobiliendarlehen hat das Oberlandesgericht Köln eine wichtige Klarstellung getroffen:OLG Köln: Widerrufsbelehrungen der Sparkassen mit dem Begriff frühestens sind rechtswidrig.
(13 U 113/15 v. 06.11.2015)

Belehrungen der Sparkassen, die den Begriff frühestens und eine Fußnote mit dem Text Bitte Frist im Einzelfall prüfen beinhalten, sind rechtswidrig.

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